DHL: Paketboten müssen offenbar für Sendungsverlust zahlen

Kontaktlose Zustellung und Abstellgenehmigungen könnten das Risiko, dass eine Sendung verloren geht, derzeit erhöhen. Müssen dafür bei DHL die Paketboten geradestehen?

Kommt eine bestellte Sendung nicht an, sondern geht stattdessen verloren, ist Frust vorprogrammiert. Derzeit werden coronabedingt jedoch immer mehr Waren verschickt – was auch das Verlustrisiko erhöht – sei es durch Betrugsmaschen oder die Abgabe beim Nachbarn, nach der das Paket nicht mehr auffindbar ist. Diesbezüglich steht auch das Verfahren der kontaktlosen Zustellung in der Kritik, das u. a. DHL seit März 2020 eingeführt hat, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bei dieser Form der Übergabe klingelt der Zusteller, stellt das Paket ab und wartet mit etwas Abstand, bis der Empfänger herauskommt. Anschließend quittiert der Bote die Lieferung. Ähnliche Befürchtungen, dass Pakete verloren gehen, werden außerdem mit der anstehenden Änderung, dass DHL-Boten ab Juli bei Abstellgenehmigungen nicht mehr klingeln, in Verbindung gebracht.

Verschwindet etwa eine Online-Bestellung, muss der Händler haften, der dann wiederum beim Logistiker Schadenersatz verlangen kann. Bei DHL sollen letztlich die Paketboten für den Verlust geradestehen, wie derzeit die Welt mit Verweis auf Gewerkschaftsinformationen berichtet.

Post zieht Kosten für Paketverlust vom Gehalt der Zusteller ab
Der Meldung zufolge hätte DHL nach dem Verlust der Sendungen Zusteller in Regress genommen und es sollen ihnen die Kosten für den Schaden vom Gehalt abgezogen worden sein. Auch habe es Vergleiche gegeben, nach denen die DHL auf einen Teil der Forderungen verzichtete. Die Anzahl solcher Regressfälle solle sich bereits erhöht haben, nach Informationen der Welt hätten mehrere Betroffene deshalb Rechtsschutz gesucht.

DHL: Regressfälle seien selten
Der Deutschen Post DHL zufolge seien Fälle, in denen der Konzern einen Regressanspruch prüfe, „sehr selten“, zitiert die Welt den Logistiker. Die Paketzusteller würden nicht allein aufgrund strittiger Zustellverfahren in Regress genommen. Einen Zusammenhang von vermehrten Regressansprüchen angesichts der kontaktlosen Zustellung werde ebenfalls nicht registriert. Man sehe derzeit keine negativen Effekte bei der Haftungsentwicklung, heißt es.

Quelle:
Xing

Schreibe einen Kommentar