Beteiligung von Cosco an HHLA-Terminal wird zunehmend fraglich

Der Einstieg von Cosco Shipping Ports Limited (CSPL) beim Container Terminal Tollerort (CTT) der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) scheint immer fraglicher zu werden. Grund hierfür ist eine sich zunehmend verschärfende Unstimmigkeit zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), das den Deal letztlich genehmigen muss, und der HHLA.

Laut einem Bericht des Rechercheverbunds aus Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR ist das BMWK der Ansicht, die HHLA habe es versäumt, das Terminal bis spätestens 2. April 2022 beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als sogenannte kritische Infrastruktur zu registrieren.

Dies gehe aus einem Schreiben des BMWK an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses im Bundestag hervor. Träfe dies zu, hätte die HHLA die gesetzlichen Vorgaben missachtet und könnte sogar eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.

Die HHLA selbst macht keinen Hehl daraus, dass sie das Terminal erst viel später registriert hat. So hat das Unternehmen bereits in einer Anfrage der DVZ vom 12. April 2023 eingeräumt, die Betriebsgesellschaft des Terminals erst Anfang des laufenden Jahres als kritische Infrastruktur registriert zu haben.

HHLA weist Vorwürfe zurück
Auf eine erneute Nachfrage der DVZ teilt die HHLA nun mit, „die Position des Bundeswirtschaftsministeriums ist aus Sicht der HHLA sachlich und rechtlich unbegründet“. Das Unternehmen beantwortet allerdings nicht die zentrale Frage, warum es die Registrierung erst neun Monate später vorgenommen hat, als es den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Die HHLA scheint ihre Rechtsauffassung im Wesentlichen aus zwei Annahmen abzuleiten. So hebt das Unternehmen in seiner Einlassung gegenüber der DVZ, erstens, hervor, dass sie „alle beteiligten Behörden im laufenden Investitionsprüfungsverfahren am CTT jederzeit umfassend und transparent informiert“ habe.

Des Weiteren weist die HHLA gegenüber der DVZ, wie bereits am 12. April, zweitens, darauf hin, dass sie „bereits seit 2018 in Bezug auf die IT als Betreiber einer kritischen Infrastruktur registriert“ sei, und zwar für die „Steuerung der Containerterminals im Hamburger Hafen über ein zentrales IT-System“.

Wie diese beiden Punkte die in Rede stehende versäumte Frist verfahrensrechtlich heilen könnte, erscheint unklar. Die HHLA geht in ihrer Antwort auch nicht darauf ein.

Nicht selbst tätig geworden
Derweil sehen auch Bundestagsabgeordnete ein fehlerhaftes Verhalten seitens der HHLA. „Der Terminalbetreiber hat sich ganz objektiv rechtswidrig verhalten, weil es die Pflicht war, die Einstufung als kritische Infrastruktur dem Staat zu melden“, so etwa der CDU-Abgeordnete und Mitglied des Auswärtigen Ausschusses, Norbert Röttgen.

Doch die versäumte Frist ist nur ein Grund für die Verstimmung des BMWK. Hinzu kommt, dass die HHLA erst „nach Aufforderung durch das BSI“ tätig wurde, wie aus dem Schreiben des BMWK an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses im Bundestag hervorgeht.

Unklar bleibt derweil, warum die Vorstandsvorsitzende der HHLA, Angela Titzrath, am 23. März 2023, also fast drei Monate nach der erfolgten Registrierung beim BSI, im Rahmen der an diesem Tag erfolgten Vorstellung der Geschäftszahlen für das Jahr 2022 nicht sagte, dass das Terminal Tollerort bereits zu Anfang des Jahres von der HHLA selbst als kritische Infrastruktur registriert worden war.

Vielmehr baute Titzrath Druck auf und sagte, „unsere Geschäftspartner, die HHLA und der Hamburger Hafen warten nunmehr seit 18 Monaten auf die finale Genehmigung dieser Transaktion durch das Bundeswirtschaftsministerium“.

Veränderte Ausgangslage
Dass sich, wie die HHLA-Chefin zu diesem Zeitpunkt wusste, der Sachstand durch die Einstufung des Terminals als kritische Infrastruktur grundlegend geändert und das Prüfverfahren durch das Bundeswirtschaftsministerium neuen Voraussetzungen unterlag, wurde hingegen erst rund drei Wochen später durch Medienberichte publik.

Wie zu diesem Zeitpunkt allgemein bekannt wurde, war bereits zum 1. Januar 2022 im Zuge der Änderung der sogenannten KRITIS-Verordnung eine neue Kategorie kritischer Infrastrukturen eingeführt worden, nämlich der „Betrieb einer Umschlaganlage in See- und Binnenhäfen mit einer Frachtmenge von 3,27 Millionen Tonnen pro Jahr“. Für den Container Terminal Tollerort (CTT) – wie auch alle anderen Terminals in Hamburg – gilt diese Definition.

Laut der gesetzlichen Vorgaben begann somit bereits ab 1. Januar 2022 eine Frist von drei Monaten zu laufen; laut gesetzlichen Vorgaben hätte die HHLA spätestens zum ersten Werktag nach Fristablauf, also am 2. April 2022, das Terminal registrieren müssen.

Quelle:
DVZ

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