DHL, UPS, DPD verlangen Gebühr für Tür-Lieferung: Wer ab 1. Juli auf Pakete draufzahlen muss

Ab dem 1. Juli greifen wieder viele Änderungen. Besonders bei Paketlieferungen sollen Verbraucher draufzahlen, wenn das Paket nicht aus der EU kommt

Die Service-Pauschale für Paketlieferungen aus dem Nicht-EU-Raum ist nicht neu. DHL hatte diese bereits vor wenigen Jahren eingeführt. Ab 1. Juli fällt allerdings bei Paketen die Freigrenze von 22 Euro weg, das macht Bestellungen aus dem EU-Ausland für Verbraucher teurer.

Betroffen sind offenbar knapp 100 Millionen Pakete, die jährlich aus dem Ausland nach Deutschland gelangen. Für Pakete aus USA, China, der Schweiz oder Großbritannien muss dann eine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden. Bisher entfiel diese Gebühr, wenn eine Lieferung unter 22 Euro gekostet hat.

Fallbeispiel: Martin bestellt sich alle drei Monate Designer-Unterwäsche aus Australien. Er bezahlt dafür etwa 20 Euro für Ware und Versand. Bisher ging die Bestellung steuerfrei durch den Zoll.

Ab 1. Juli gilt: Martin muss zusätzlich zu den 20 Euro auch eine Servicepauschale in Höhe von knapp 6 Euro bei DHL oder UPS bezahlen. Die Gebühr wird entweder an der Haustür oder in der Poststelle fällig. Im Preis ist die Mehrwertsteuer und die Einfuhrumsatzsteuer enthalten.

Solche Servicepauschalen sind auch in anderen Ländern üblich, in Österreich und den Niederlande liegen sie bei 10 Euro und darüber.

DHL und Deutsche Post warnen vor versteckten Kosten
DHL und die Deutsche Post warnen Kunden bereits vor „bösen Überraschungen“. Die Zusatzkosten werden nämlich nicht von dem Absender einkalkuliert – und gelten bereits für Bestellungen, die vor dem 1. Juli aufgegeben wurden.

DHL erklärt, dass nicht das Bestelldatum, sondern eher die Anmeldung beim Zoll in Deutschland über die zusätzliche Servicegebühr entscheidet. Geht die Ware zum 1. Juli beim Zoll ein, müssen Verbraucher die Servicepauschale auch entrichten.

Für den eigentlichen Zoll, der in der Regel zusätzlich erhoben wird, gilt weiter eine Freigrenze von 150 Euro. Auch müssen Verbraucher keine Gebühr bezahlen, wenn der Warenwert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als einen Euro beträgt.

Bei Büchern, Kleidung oder Haushaltswaren die unter 5,23 Euro kosten, verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Abgaben. Weil hier der Aufwand höher ist, als die möglichen Einnahmen.

Warum bezahle ich die Gebühr beim Paketdienst?
Die Einführungssteuer wird vom Zoll in Deutschland berechnet.
DHL, die Deutsche Post, UPS, Hermes und Co. strecken das Geld vor. Sie liefern dann normal aus und holen sich das Geld vom Empfänger zurück. Dadurch wird garantiert, dass Verbraucher keine langen Wege in Kauf nehmen müssen.

Verbraucher können die Gebühr umgehen, wenn eine Bestellung auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist oder wenn der Online-Shop die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt.

Keine Gebühr wird etwa bei Amazon, H&M, Asos, Zalando, Zara, Otto und vielen anderen Online-Anbieter fällig, weil Sie bei der Bestellung bereits eine Mehrwertsteuer bezahlen.

Warum wird die Service-Pauschale fällig?
Die Servicepauschale ist nicht neu. Sie gilt bereits für Produkte, die über 22 Euro kosten. Ab 1. Juli fällt die Freigrenze weg.

Hintergrund für diese Vorgabe ist ein Beschluss der Europäischen Kommission. Viele Händler fühlten sich unfair behandelt, da sie für jeden Artikel Steuern entrichten müssen.

Händler von Billigplattformen wie Wish oder Joom wurden von sämtlichen Einführungssteuern befreit, wenn die Ware weniger als 22 Euro kostete.

Zum Vergleich: Für viele Produkte gilt in Deutschland wie bei der Mehrwertsteuer ein Satz von 19 Prozent. Für Bücher sind sieben Prozent fällig.

Worauf muss ich bei der Bestellung achten?
Grundsätzlich sollten Verbraucher ab sofort immer auf die Rechnung schauen. Ist dort eine Mehrwertsteuer aufgeführt und eine europäische Steuernummer aufgeführt, können Sie sich sicher sein, dass Sie keine Einführungssteuer bezahlen müssen.

Haben Sie von einem britischen, chinesischen oder schweizer Shop Produkte erworben, könnte es sein, dass Sie bei Erhalt der Ware eine Servicegebühr bezahlen müssen.

Quelle:
Xing

Schreibe einen Kommentar