Umfrage zum Lieferkettengesetz angelaufen
Ab 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, ab 2024 mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Indirekt sind aber auch kleinere Betriebe betroffen, da sie oft Zulieferer und Zwischenhändler oder Dienstleister sind. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) will Unternehmen bei der Erfüllung der … Weiterlesen