Umfrage zum Lieferkettengesetz angelaufen

Ab 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, ab 2024 mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Indirekt sind aber auch kleinere Betriebe betroffen, da sie oft Zulieferer und Zwischenhändler oder Dienstleister sind.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) will Unternehmen bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Tiefe der Lieferkette unterstützen. Um den derzeitigen Umsetzungsstand und die konkreten Herausforderungen sichtbar zu machen, hat das BMZ gemeinsam mit dem Mannheimer Unternehmen Osapiens eine Umfrage gestartet. Ziel ist es, möglichst maßgeschneiderte, bedarfsgerechte Unterstützungsangebote aufzusetzen beziehungsweise weiterzuentwickeln.

Teilnehmer erhalten Zugang zu den Ergebnissen. Außerdem gibt es einen Gutschein für die Teilnahme an einer LkSG-Netzwerkveranstaltung am 20. September in Mannheim. Wer nicht-anonym teilnimmt, erhält außerdem kostenloses eintägiges Training zur Ausbildung eines Menschenrechtsbeauftragten sowie einen kostenlosen eintägigen „GetReady“-Workshop zur Bewertung der individuellen Herausforderungen.

Quelle:
DVZ

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