EU gestattet Deutschland weitere Trassenpreisförderung

Deutschland darf Eisenbahnverkehrsunternehmen durch Übernahme von 98 Prozent der Netznutzungsentgelte unterstützen. Diese Entscheidung gab die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission am Freitag bekannt. Mit der Beihilfe soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber konkurrierenden Verkehrsträgern gestärkt werden, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Außerdem will Deutschland die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf die Eisenbahnen mildern.

Die EU genehmigt damit einen weiteren Teil der Coronahilfen des Bundes. Im Mai hatte die Brüsseler Behörde bereits die Förderung des Schienengüterverkehrs im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2021 gebilligt. Nun gestattet sie die Förderung auch rückwirkend vom 1. März 2020 bis 31. Mai 2021 sowie zusätzlich für den Personenfernverkehr. Während die Beihilfen des Güterverkehrs Ende 2021 auslaufen, dürfen sie für den Personenfernverkehr bis 31. Mai 2022 weitergezahlt werden.

Der Güterverkehr in Deutschland erhält seit Mitte 2018 Subventionen zur Deckung der Wegekosten. Sie liegen bei 350 Millionen Euro pro Jahr und laufen Ende 2023 aus. Mit dem Betrag lassen sich die Netznutzungsentgelte zu rund 47 Prozent subventionieren. Die erweiterte Subventionierung zu 98 Prozent im Zeitraum Juni bis Dezember 2021 kostet den Bund zusätzliche 217 Millionen Euro. Weitere 410 Millionen Euro stellt die Bundesregierung jetzt bereit, um die Trassenpreisförderung auch rückwirkend zwischen Anfang März 2020 und Ende Mai 2021 auf 98 Prozent aufzustocken. Die Förderung des Personenfernverkehrs beträgt über die gesamte Laufzeit 2,1 Milliarden Euro.

„Die heute genehmigten Maßnahmen werden Betreibern von Schienengüter- und Personenverkehr in Deutschland helfen, die durch den Ausbruch des Coronavirus entstandene schwierige Situation zu überstehen“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die Trassenpreisförderung im Güterverkehr erscheint der Kommission unbedenklich für den Wettbewerb, da nicht nur die Deutsche Bahn AG, sondern auch ihre Wettbewerber von den Beihilfen profitieren. Im Personenfernverkehr kommen die 2,1 Milliarden Euro allerdings fast ausschließlich der DB zugute, weil deren Wettbewerber in der Coronavirus-Krise den Verkehr eingestellt haben.

Auf Anfrage der DVZ äußerte sich die EU-Kommission nicht dazu, was die aktuelle Beihilfegenehmigung für die übrigen Subventionen Deutschlands zur Bewältigung der Pandemiefolgen und der Klimakrise bedeutet. Es gehe dabei um ein anderes Programm, sagte die Sprecherin von Vestager. Die Kommission stehe dazu weiter in Kontakt mit der Bundesregierung. Über voraussichtliche Dauer oder Ergebnis der Gespräche lasse sich nichts sagen.

Die Bundesregierung wollte die DB mit 11 Milliarden Euro über 11 Jahre aus dem Klimapaket unterstützen, 6 Milliarden Euro waren zur Bewältigung der Pandemiefolgen vorgesehen. Eine Genehmigung der Eigenkapitalzuweisung hat die Kommission dem Vernehmen nach bisher davon abhängig gemacht, dass die DB den Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit DB Cargo auflöst. Das könnte das Aus für DB Cargo bedeuten, denn der Mutterkonzern trägt seit Jahren die Verluste seiner Schienengüterverkehrstochter. Nach Berechnungen der DVZ-Schwesterpublikation Rail Business beläuft sich die Summe seit 2009 auf 3,069 Milliarden Euro.

Quelle:
DVZ

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