Verlustübernahme von DB Cargo wird beihilferechtlich überprüft

Die EU-Kommission untersucht, ob die Übernahme der Verluste der DB Cargo durch die DB AG eine unerlaubte staatliche Beihilfe darstellt. Der unbefristete Gewinnabführungsvertrag und weitere Leistungen, die die staatseigene, vertikal integrierte Deutsche Bahn AG für ihre Cargo-Tochter erbringt, werden im Rahmen einer eingehenden Untersuchung durchleuchtet, teilte die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission mit. Es sei eine Beschwerde eingegangen, und die Kommission habe nach einer ersten Betrachtung Bedenken, dass die folgenden kritisierten Leistungen möglicherweise nicht mit EU-Beihilfenrecht zu vereinbaren sind:

  • der unbefristete Gewinnabführungsvertrag zwischen der DB AG und DB Cargo, auf dessen Grundlage die DB AG seit 2012 die Verluste von DB Cargo deckt
  • die Bereitstellung konzerninterner Dienstleistungen durch die DB AG für DB Cargo zu möglicherweise vergünstigten Preisen
  • die möglicherweise vorteilhaften Finanzierungsbedingungen für konzerninterne Darlehen
  • die Teilübernahme der Besoldung der ehemals bei der Deutschen Bundesbahn beschäftigten und derzeit DB Cargo zugewiesenen Beamten durch das Bundeseisenbahnvermögen.

Der Beschwerdeführer kritisiert laut Kommission, dass DB Cargo dadurch einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber Wettbewerbern bekommt, da das Bahnfrachtunternehmen trotz seiner Verluste neue Fahrzeuge kaufen und die Expansion seiner Geschäftstätigkeit finanzieren könne, ohne darauf achten zu müssen, ob sich die Investitionen rentieren. Die Kommission betont, dass die Vorwürfe ergebnisoffen geprüft werden und dass das Einleiten einer eingehenden Untersuchung noch nicht bedeutet, dass es sich bei den kritisierten Leistungen tatsächlich um unerlaubte Beihilfen handelt.

Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) begrüßt die Untersuchung und fordert die EU-Kommission auf, der Sache auf den Grund zu gehen. „Wir haben aus dem Kreise unserer Mitglieder immer wieder von preislich nicht nachvollziehbaren Angeboten der DB Cargo gehört und blicken dem Ergebnis der Untersuchung mit gespannter Erwartung entgegen“, sagt Ludolf Kerkeling, NEE-Vorstandsvorsitzender. „Es ist uns wichtig, dass auch bei einem Unternehmen in Staatsbesitz, das in Wettbewerb zu anderen Unternehmen steht, Marktmechanismen nicht außer Kraft gesetzt sind“. Fairer Wettbewerb werde letztlich die gesamte Schienengüterverkehrsbranche wachsen lassen.

Quelle:
DVZ

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