IfW: Cosco-Beteiligung in Hamburg nur mit Auflagen

Die mögliche Terminalbeteiligung des chinesischen Staatskonzerns Cosco und seiner Containerreederei im Hamburger Hafen sollte nur unter prüfbaren Auflagen genehmigt werden, die eine dauerhafte Kontrolle des Geschäftsgebarens des chinesischen Konzerns ermöglichen. Dieser Ansicht ist der Handelsexperte des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), Prof. Rolf J. Langhammer. Zuletzt hatte es Meldungen gegeben, wonach das Wirtschaftsministerium den Einstieg der Chinesen mit 35 Prozent beim Containerterminal Tollerort der HHLA untersagen will.

Zu den Auflagen, die Langhammer ins Spiel bringt, sollte vor allem eine Garantie gehören, dass der Hamburger Senat Einblick in die von Cosco genutzte digitale Infrastruktur der Abwicklung des Handels hat und sie beeinflussen kann. Diese Infrastruktur muss Wettbewerbern offengehalten werden. Gleiches gelte für das Preisgebaren von Cosco, das nicht dazu führen darf, dass Wettbewerber als Folge von Unterstützungen durch den chinesischen Staat aus dem Markt gedrückt werden. Sollten Auflagen verletzt werden, muss sich der Senat das Recht sichern, die Beteiligung zu widerrufen. Absprachen mit anderen europäischen Häfen als Gegengewicht zu Cosco wären nützlich. Eine Entscheidung über die Minderheitsbeteiligung von Cosco will die Bundesregierung erst Ende Oktober fällen.

Der Hamburger Senat hält das Risiko einer Erpressungsgefahr und für die Kontrolle über kritische Infrastruktur durch deutsche Unternehmen für vertretbar und verweist im Falle der Ablehnung auf gravierende Nachteile für den Hafen im Wettbewerb mit anderen europäischen Häfen.

Quelle:
DVZ

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