Deutschland: Lkw-Maut-Gesetz auf der Kippe

Die geplante Anpassung der Lkw-Maut zum 1. Januar 2023 steht offenbar auf der Kippe. Am Dienstagabend vermeldete der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), dass die Beratung im Verkehrsausschuss über das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wohl abermals verschoben wird. Auf der Tagesordnung stand das Thema am Abend zwar noch, auf der Agenda des Bundestages in dieser Woche fehlt es hingegen.

Der Beschluss im Verkehrsausschuss, die Lesung im Bundestag und die abschließende Beratung im Bundesrat am 11. November sind notwendig, damit das Gesetz überhaupt noch zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Der BGL bewertet die mögliche Verschiebung der Mautanpassung positiv. Er warnte vor zusätzlichen Belastungen für das mittelständische Transportgewerbe in einer Zeit, in der es so oder so schon mit hohen Energie- und Treibstoffpreisen zu kämpfen hat.

„Die Branche braucht jetzt Klarheit, dass es im Sinne eines Belastungsmoratoriums im Jahr 2023 keine Mauterhöhung gibt und stattdessen für 2024 eine umfassende Mautreform auf den Weg gebracht wird“, sagte BGL-Vorstandssprecher Dirk Engelhardt. Dazu gehörten dann die Ausdehnung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen, eine CO₂-Maut, die sich an der Marktreife und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Lkw mit alternativen Antrieben orientiere, sowie die im Koalitionsvertrag versprochene Regelung zur Vermeidung einer doppelten Anlastung des CO₂-Preises über den Dieselpreis und zusätzlich nochmals über die Lkw-Maut.

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik hatte am Montag eine andere Position eingenommen. Er warnte vor einer Verschiebung. Seine Mitgliedsunternehmen hätten die Preiserhöhung bereits mit ihren Kunden verhandelt. Eine spätere Erhöhung der Maut führe zu Planungsunsicherheit.

Quelle:
DVZ

Schreibe einen Kommentar