KEP: Verdi will Verbot von Subunternehmern in der Paketbranche

Die Paketbranche ist wegen des Booms im Online-Handel seit Jahren im Aufschwung. Die Firmen suchen händeringend nach Zustellern und setzen dabei unterschiedlich stark auf externe Dienstleister. Diese Auftragnehmer sind Verdi allerdings ein Dorn im Auge.

Die Gewerkschaft Verdi fordert ein Verbot von Subunternehmern in der Paketbranche. Ausbeutung und prekäre Beschäftigung hätten «mittlerweile ein unerträgliches Maß angenommen», sagte die Verdi-Vizevorsitzende Andrea Kocsis am Dienstag in Berlin. Auch das in 2019 beschlossene Paketboten-Schutz-Gesetz hat laut Kocsis keine Verbesserung gebracht – eine Evaluation durch das Bundesarbeitsministerium (BMAS) stünde allerdings noch aus.

Hintergrund: Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz war in 2019 die Nachunternehmerhaftung auch auf die Paketbranche ausgeweitet worden. Ziel war es seinerzeit, dadurch die korrekte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sicher zu stellen – auch im Falle der Fremdvergabe an einen Subunternehmer.

„Mit der Nachunternehmer-Haftung kommen wir also an dieser Stelle nicht weiter“, mahnte die Verdi-Vizevorsitzende. „Die vielfältigen Verstöße lassen also nur eine Schlussfolgerung zu“, so Kocsis wörtlich, „dass Werkverträge in der Paketzustellung und in der gesamten Kurier-, Express- und Paketdienstbranche verboten gehören.“ Nötig sei also ein Gesetz, das den Einsatz von Fremdpersonal beim Transport und bei der Zustellung unterbinde und somit Lohn- und Sozialdumping verhindere.

Orientieren sollte sich die Bundesregierung nach Vorstellung von Kocsis an einem Gesetz, das den Einsatz von Subunternehmern in der Fleischwirtschaft seit Anfang 2019 verbietet. Dadurch übernahmen die Schlachthöfe tausende Menschen in die Stammbelegschaft, wo die Arbeitnehmerrechte stärker ausgeprägt sind, als bei Subunternehmern.

Verdi: Gesetzliche Paketgewichts-Beschränkung auf 20 Kilogramm
Darüber hinaus spiele auch der Gesundheitszustand der Beschäftigten für Verdi eine ganz erhebliche Rolle, betonte die Vizevorsitzende. So sei insbesondere in der Hochphase vor Weihnachten die Belastung für KEP-Zusteller hoch, etwa über die Gewichte, die da getragen werden müssten. Auch hier braucht es laut Kocsis eine gesetzliche Vorgabe, dass Pakete nicht mehr als 20 Kilogramm wiegen dürfen. Pakete müssten aufgrund der vollen Innenstädte Pakete oft sehr lange getragen oder auch zurück getragen werden. Für die Betroffenen sei das dramatisch, erklärte sie. Zudem gebe es arbeitsmedizinische Erkenntnisse, dass diese eine solche Tätigkeit nicht lange machen könnten – Stichwort Muskel-Skelett-Erkrankungen.

Quelle:
Verkehrsrundschau

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