EU-Kommission bremst Planungsbeschleunigung in Deutschland aus

Die deutschen Pläne zur Beschleunigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten bekommen Gegenwind aus Brüssel. Deutschland schränkt mit dem im März 2020 beschlossenen „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“ (MgvG) das Klagerecht von Einzelpersonen und Verbänden gegen Verkehrsprojekte zu stark ein, meint die EU-Kommission. Sie hat deswegen am Mittwoch beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung zu eröffnen.

In dem Gesetz werden 13 Verkehrsinfrastrukturprojekte aufgelistet, die durch ein Bundesgesetz statt durch das reguläre Verwaltungsverfahren genehmigt werden können. Solch eine Regelung sei nach EU-Recht (Richtlinie 2011/92/EU) zulässig, hält die Kommission fest. Wenn aber Verkehrsprojekte, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, ohne die normalen öffentlichen Anhörungen genehmigt werden, müsse die Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung durch ein Gericht weiterhin gegeben sein.

Diese Möglichkeit vermisst die Kommission allerdings, da Bundesgesetze in Deutschland nur durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden könnten. Einzelpersonen und insbesondere Nichtregierungsorganisationen (NGO), die von solchen Projekten betroffen sind, hätten nur begrenzte Möglichkeiten, direkt vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Die Kommission vermisst eine Regelung, die es NGO und Einzelpersonen ermöglicht, eine rechtliche Überprüfung der Verkehrsprojekte zu verlangen.

Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, auf die Bedenken zu reagieren. Fällt die Antwort nicht zur Zufriedenheit der Kommission aus, kann diese die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einleiten. Werden die Bedenken auch dann noch nicht ausgeräumt, ist eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof möglich.

Quelle:
DVZ

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