ICS will Abgabe auf CO2-Emissionen von Handelsschiffen

Die Internationale Schifffahrts-Kammer (International Chamber of Shipping, ICS) schlägt zum ersten Mal die Einführung einer CO2-Abgabe vor. Jedes global operierende Handelsschiff ab einem Raummaß von 5.000 Bruttoregistertonnen soll nach Vorstellungen der ICS unter die Regelung fallen. Die Betreiber der Schiffe sollen für jede Tonne emittiertes CO2 eine Abgabe zahlen. Eine konkrete Summe nannte die Schifffahrts-Kammer indes nicht.

Das eingenommene Geld soll laut ICS in einen Klimafonds fließen, der für den Aufbau einer Brennstoff-Infrastruktur in Häfen auf der ganzen Welt verwendet würde, um sauberere Kraftstoffe wie Wasserstoff und Ammoniak zu liefern. Wie die Handelsschifffahrts-Organisation bekannt gab, wurde der Vorschlag am vergangenen Freitag bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization, IMO), der Schifffahrtsbehörde der Vereinten Nationen, eingereicht.

Scharfe Kritik am EU-Emissionshandelssystem
Die IMO wird Ende Oktober eine Arbeitsgruppensitzung abhalten, bevor Ende November der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt zusammentritt, um Optionen für Reduzierung des Kohlenstoffs zu erörtern.

Die ICS hob in ihrer Mitteilung hervor, dass sie nur eine global erhobene Abgabe für sinnvoll erachte, um die von der Welthandelsflotte ausgestoßenen Treibhausgase zu reduzieren und kritisierte gleichzeitig das von der Europäischen Union beschlossene Emissionshandel-Modell.

Dieses sei nur in der Lage, 7,5 Prozent der weltweit durch Handelsschiffe ausgestoßene Emissionen zu regulieren, so die ICS. Aus diesem Grund werde dieser Ansatz nicht dazu führen können, die im Pariser Klimaschutzabkommen angestrebten Ziele zu erreichen.

Der Generalsekretär der Schifffahrts-Organisation, Guy Platten, sagte, beim EU-Emissionshandelssystem scheine es eher darum zu gehen, von außereuropäischen Schifffahrtsunternehmen Geld einzunehmen für die Regierungen von EU-Mitgliedsstaaten, als einen Beitrag für die Dekarbonisierung der Schifffahrt zu leisten.

Quelle:
DVZ

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