Deutschland darf Kombinierten Verkehr bis Ende 2026 fördern

Die Bundesregierung darf die stärkere Nutzung von Eisenbahn und Binnenschiff im Rahmen des Kombinierten Verkehrs (KV) bis Ende 2026 weiter subventionieren. Am Freitag teilte die EU-Kommission mit, dass sie eine entsprechende Verlängerung der „Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen“ genehmigt. Zuletzt war das vor 20 Jahren zum ersten Mal gebilligte Unterstützungsprogramm im April bis zum 30. September verlängert worden.

Budget darf erhöht werden
Laut Kommission darf die Bundesregierung das Budget des Programms um 388,5 Millionen Euro auf insgesamt etwa 1,5 Milliarden Euro aufstocken. Für die Jahre 2017 bis 2022 waren 526,2 Millionen Euro genehmigt worden. Auch die Liste der beihilfefähigen Kosten wird erweitert. Bisher stehen darauf der Kauf von Grundstücken für Umschlaganlagen, der Bau der für den Güterumschlag nötigen Infrastruktur und von Gebäuden sowie der Kauf der nötigen Umschlagausrüstung. Künftig sind auch Zuschüsse möglich, wenn Einrichtungen oder Ausrüstung erneuert werden müssen. Maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten dürfen aus der Staatskasse bezahlt werden.

Ziel des KV-Förderprogramms sei nach wie vor, Güterverkehr von der Straße weg zu verlagern. Andere Verkehrsträger würden durch die Beihilfen zwar etwas benachteiligt, doch werde der Wettbewerb nicht übermäßig verzerrt und der Beitrag der Verkehrsverlagerung zur Reduzierung von CO2-Ausstoß und Staus sei wichtiger, entschied die Kommission.

Quelle:
DVZ

Schreibe einen Kommentar