EUROINS Romania S.A insolvent

Wie aus einem Rundschreiben der SCHUNCK Groupo hervorgeht, wurde der rumänischen Versicherungsgesellschaft EUROINS Romania S.A. die Lizenz entzogen und ein Insolvenzverfahren eingeleitet.

Aus diesem Grund ist der „Policyholders Guarantee Fund“ (PGF/FGA) Garantiefond in die bestehenden Versicherungsverträge eingetreten.
Allerdings ist laut Gesetz eine etwaige Befriedigung von Schadenersatzansprüche auf ca. EUR 100.000,00 (RON 500.000) pro Versicherungsfall beschränkt. Bisher noch nicht gemeldete Schadenfälle müssen auch innerhalb von 90 Tagen – Stichtag ist der Tag des Lizenzentzuges – gemeldet werden.
In einzelnen Fällen ist daher davon auszugehen, dass die Maximalsumme nicht ausreichend ist und die Frist für Schadenmeldung nicht eingehalten werden kann.

Deren Gültigkeit ist maximal auf die von den Behörden deklarierten Limits und Fristen zu aktualisieren. Danach ist ein neuer Nachweis einer Versicherungsdeckung von Ihren Auftragnehmern einzufordern.
Anderenfalls empfehlen wir Ihnen weitere Auftragserteilungen an diese Unternehmen einzustellen, bis eine Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherungsunternehmens vorgelegt wird.

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