Novelle der Strompreisbremse mit Korrekturen für Güterbahnen

Am Donnerstag hat die Bundesregierung die zweite Novelle für das Strompreisbremsengesetz in den Bundestag eingebracht. Es enthält auch „wichtige Korrekturen für Güterbahnen“, wie deren Verband mitteilt. Die Strompreisbremse begrenzt seit März 2023 bei vielen Eisenbahnunternehmen die krisenbedingt hohe Stromkostenbelastung. Doch bislang profitieren Unternehmen, die in den vergangenen zwei Jahren einen Großteil der eigenen Fahrzeuge von Diesel auf einen elektrischen Antrieb umgerüstet haben, kaum oder gar nicht von der Strompreisbremse, da die Entlastungszahlungen an die Daten aus dem Jahr 2021 gekoppelt sind.

Dieser Missstand soll nun korrigiert werden, was beim Güterbahnen-Verband auf Zustimmung stößt. Für die betroffenen Eisenbahnunternehmen sind spezielle Regelungen vorgesehen, damit die Entlastungen für alle Marktteilnehmer gleichmäßig wirken. Zusätzlich werden die Bedingungen für alle Eisenbahnunternehmen leicht verbessert. Allerdings sei laut Verband der Strompreis trotzdem noch dreimal so hoch als 2021, während der Dieselpreis für Lkw kaum höher sei. Hier sei unbedingt eine Korrektur notwendig, damit die Abwanderung auf die Straße sich nicht fortsetze.

Allein beim wettbewerbsintensiven Kombinierten Verkehr brach der Bahnverkehr im ersten Quartal 2023 um 14 Prozent ein. Problematisch ist laut Verband weiter, dass die Strompreisbremse bis zum Frühjahr 2024 befristet sei.

Quelle:
DVZ

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