Neues EU-Datengesetz: Chancen für die Logistik, aber auch noch viele offene Fragen

Wenn es gut läuft, schafft das Ende vergangenen Monats verabschiedete EU-Datengesetz, der Data Act, „eine schöne neue Datenwelt“. In dieser können beispielsweise findige Start-ups Innovationen treiben, neue Dienstleistungen ersinnen und ganz neue Geschäftsmodelle schaffen. Und Logistiker selbst würden befähigt, etwa basierend auf den Daten aus den von ihnen disponierten Lkw „ihre Transporte besser zu managen“. Das stellte Verkehrsstaatssekretärin Daniela Kluckert Anfang der Woche bei einem Parlamentarischen Abend des Deutschen Verkehrsforums zum Thema in Aussicht.

Bis es soweit ist, dauert es aber noch. 2027 – nach langen Übergangsfristen – wird das Gesetz erst so richtig greifen. Womöglich braucht es diese Zeit aber auch, um die vielen, noch offenen Fragen auszuräumen. Das Grundprinzip ist zwar klar: Die Hersteller von Fahrzeugen und anderen Maschinen müssen den eigentlichen Nutzern künftig Zugang zu den Daten gewähren, die im Betrieb entstehen. Und die Nutzer können wiederum Dritte beauftragen, daraus einen weiteren Mehrwert zu erzeugen. Allerdings würden Dateninhaber und Nutzer in ein recht komplexes Vertragswerk gezwängt, welches die flexible Nutzung der Daten erschwere, unterstrich Rechtsexperte Prof. Axel Metzger von der Berliner Humboldt Universität. Zudem sei noch offen, wie Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden können. Und es müsse noch das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung geklärt werden, sagte Metzger.

Vorsicht vor den Interessen und der Macht ausländischer Akteure
Klar ist bereits, dass sich die Europäer bei diesem Thema nicht in die Abhängigkeit der großen US-amerikanischen Digitalkonzerne begeben möchten. Diese Plattformanbieter könnten nicht als Dritte agieren, unterstrich Metzger. Allerdings könne natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass sie beispielsweise über Inkubatoren und Beteiligungen an Start-ups doch mitmischen. Kluckert wiederum wies darauf hin, dass man bezogen auf die Interessen von Drittstaaten „nicht naiv sein“ dürfe. Diese Äußerung ist auch vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion über das richtige Verhältnis zu China und zu russischen Cyber-Angriffen zu sehen.

Derweil bereitet das Bundesverkehrsministerium ein eigenes Mobilitätsdatengesetz vor. Die Konsultationen dazu haben im vergangenen Herbst begonnen. Ziel ist vor allem, die Verkehrsplanung und -steuerung zu verbessern, wobei Fahrzeugdaten hier nur insoweit einfließen sollen, als sie auf dieses Ziel einzahlen, antwortete die Bundesregierung im April auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Erste Eckpunkte sollen noch in diesem Sommer vorliegen, unterstrich Kluckert. Der Referentenentwurf könnte dann – so die ursprüngliche Planung – Ende dieses Jahres in die Ressortabstimmung gehen, damit das Gesetz 2024 verabschiedet werden kann.

Quelle:
DVZ

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