Zusätzliche Erhöhung der Trassenpreise in Deutschland bleibt aus

Aufatmen unter den Güterbahnen: Die Befürchtung, dass die Trassenpreise für 2024 nachträglich doch noch erhöht werden, hat sich nicht bewahrheitet. Die Bundesnetzagentur (BNA) hat beschlossen, dass an dem im Frühjahr bestätigten Trassenpreissystem von DB Netz nicht gerüttelt wird. Damals hatte die Behörde den Vorschlag genehmigt, der im Trassenpreissystem eine Erhöhung um 2 Prozent für den Schienengüterverkehr vorsah.

Es drohten 4,1 Prozent höhere Trassenpreise
Jetzt stand zur Debatte, dass es zu einer außerplanmäßigen Änderung des Trassenpreissystems (TPS) kommt, die laut der BNA für den Schienengüterverkehr eine Steigerung um 4,1 Prozent gegenüber den Entgelten des TPS 2023 bedeutet hätte. Anlass für die in Erwägung gezogene Erhöhung ist eine Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr, die der Bund mit den Ländern vereinbart hat. Um die damit verbundenen Mindereinnahmen auszugleichen, stand eine nachträgliche Änderung des Trassenpreissystems zur Diskussion, die die BNA jetzt jedoch abgelehnt hat.

Noch keine Entwarnung
Doch bedeutet dies keinesfalls eine Entwarnung. „Auch wenn die Bundesnetzagentur die Erhöhung für das kommende Jahr abgelehnt hat: Mit der neuen Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr wird in den kommenden Jahren ein größerer Anteil der Kosten für die Nutzung der Infrastruktur durch den Personennahverkehr auf die anderen Marktteilnehmer, Güter- und Fernverkehr, umgelegt“, teilt der Verband „Die Güterbahnen“ mit. „Die Rechnung für den politischen Handel, den Bund und Länder miteinander eingegangen sind, trägt ab 2025 nicht die Politik, sondern die unbeteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen“, sagt Peter Westenberger, Geschäftsführer des Verbandes. Das werde die Konkurrenzfähigkeit der Eisenbahn gegenüber dem Lkw in den kommenden Jahren zusätzlich belasten, so seine Befürchtung.

Deshalb fordert er, dass der Bund zügig das Eisenbahnregulierungsgesetz ändert und in der künftigen gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft die Trassenpreisermittlung auf eine neue Grundlage stellt.

Quelle:
DVZ

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