MSC veröffentlicht Übernahmeangebot an die HHLA-Aktionäre

Die Aktionäre haben nun bis zum 20. November Zeit zu überlegen, ob sie das Angebot annehmen. Das Angebot folgt der verbindlichen Absichtserklärung, die MSC und die Stadt Hamburg unterzeichnet hatten. Demnach soll die HHLA nach erfolgreichem Abschluss der Transaktion als Gemeinschaftsunternehmen geführt werden, an dem die Stadt mindestens 50,1 Prozent und MSC maximal 49,9 Prozent halten.

Die Containerreederei MSC hat das vor rund fünf Wochen angekündigte Übernahmeangebot für den Hafenlogistiker und Terminalbetreiber HHLA nun auch offiziell förmlich veröffentlicht. Vorausgegangen war der Mitteilung die Billigung des möglichen Deals durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Um das Angebot anzunehmen, müssen die Aktionäre eine schriftliche Erklärung bei ihrer Depotbank oder ihrem Wertpapierdienstleister abgeben. Die Annahmefrist endet am 20. November 2023, Mitternacht, 24.00 Uhr (MEZ). Je HHLA-Aktie bietet MSC 16,75 Euro.

MSC hat nach eigenen Angaben bereits knapp 4,7 Prozent der ausstehenden HHLA-Aktien über die Börse erworben.

Immobilieneigentum nicht Teil des Deals
Mit dem Angebot beabsichtigt MSC, alle im Streubesitz befindlichen HHLA-A-Aktien zu erwerben. Rein formal enthält die Angebotsunterlage auch ein Angebot für die ausschließlich von der Freien und Hansestadt Hamburg gehaltenen S-Aktien, die bestimmtes Immobilieneigentum der HHLA, insbesondere die Hamburger Speicherstadt, umfassen.

Die Stadt Hamburg wird diese Aktien jedoch aufgrund einer sogenannten Nichtandienungsvereinbarung nicht veräußern. Die S-Aktien sind somit nicht Teil der geplanten strategischen Partnerschaft.

Das Angebot folgt der verbindlichen Absichtserklärung, die MSC und die Stadt Hamburg unterzeichnet hatten. Demnach soll die HHLA nach erfolgreichem Abschluss der Transaktion als Gemeinschaftsunternehmen geführt werden, an dem die Stadt mindestens 50,1 Prozent und MSC maximal 49,9 Prozent halten. Derzeit hält Hamburg rund 69 Prozent an der HHLA. Die Transaktion bedarf noch behördlicher Genehmigungen.

Quelle:
DVZ

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