EU-Gesetzgeber einigen sich auf Euro-7-Regeln

Vertreter von Europäischem Parlament und EU-Staaten haben einen Kompromisstext für die neue Abgasnorm Euro 7 ausgehandelt. Lkw und Busse müssen demnach strengere Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe einhalten.

Voraussichtlich ab Mitte 2028 müssen in der EU neu auf den Markt kommende schwere Nutzfahrzeuge strengere Schadstoffgrenzwerte einhalten. Unterhändler von Europäischem Parlament und EU-Ratspräsidentschaft haben sich am Montag auf den Text einer Verordnung für die Schadstoffnorm „Euro 7“ geeinigt. Sie regelt Grenzwerte und Testverfahren für Lkw, Busse, Lieferwagen und Pkw.

Den von der Automobilindustrie besonders heftig kritisierten Vorschlägen der EU-Kommission für neue Testverfahren folgten die EU-Gesetzgeber nicht. Es soll bei den Testbedingungen bleiben, die in den geltenden Schadstoffnormen Euro VI/Euro 6 festgelegt sind. Bei Vans und Pkw wird nach Angaben des Europaparlaments auch an den Euro-6-Schadstoffgrenzwerten festgehalten. Für Lkw und Busse werden die Normen allerdings verschärft. So wird der geltende Grenzwert für Stickoxide (NOx) von 460 Milligramm pro Kilowattstunde (nach dem Worldwide Harmonized Transient Cycle – WHTC) auf 200 Milligramm pro Kilowattstunde auf Prüfständen heruntergesetzt. Im realen Fahrbetrieb sind 260 Milligramm zulässig.

Kleinere Feinstaubpartikel werden erfasst
Auch der Feinstaubgrenzwert für schwere Nutzfahrzeuge werde ambitionierter, sagte der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke. „Außerdem erfassen wir bei Feinstaub nun deutlich kleinere Partikel mit einem Durchmesser von kleiner oder gleich 10 Nanometern. Damit erreichen wir bereits eine deutliche Verbesserung der Luftqualität“. Gieseke sprach von einem „ausgewogenen“ Verhandlungsergebnis. Der Autoindustrie blieben hohe Kosten für neue Testverfahren erspart. Sie müsse bereits „den Umstieg auf die Elektromobilität bewältigen“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im EP. „Der Spagat zwischen Gesundheitsschutz und Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie ist uns damit gelungen.“

Grenzwerte für Brems- und Reifenabrieb
Gieseke begrüßte die Einführung von Grenzwerten für Abrieb von Bremsen und Reifen von Pkw und Lieferwagen. Wenn die Fahrzeugflotten überwiegend aus Elektrofahrzeugen bestünden, werde das die größte Quelle von Feinstaub sein, sagte er. Beschlossen wurden Feinstaubgrenzwerte für den Abrieb von 3 Milligramm pro Kilometer für reine Elektrofahrzeuge, 7 Milligramm für die meisten Verbrennungsmotoren, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge und 11 Milligramm für große Lieferwagen mit Verbrennungsmotor.

Für Vans und Pkw werden auch Vorgaben für die Mindestleistungsfähigkeit von Batterien eingeführt. So müssen Batterien von Lieferwagen nach fünf Jahren oder 100.000 gefahrenen Kilometern noch mindestens 75 Prozent ihrer Leistung bringen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern noch 67 Prozent.

Der europäische Kfz-Herstellerverband ACEA begrüßte, dass die EU-Gesetzgeber Planungssicherheit für die Industrie schüfen. Eine genaue Bewertung der Beschlüsse sei erst nach gründlicher Analyse des ganzen Rechtstextes möglich, außerdem würden Details noch durch Durchführungsgesetze festgelegt. Viele der neuen Vorgaben brächten „erhebliche“ technische und finanzielle Herausforderungen mit sich, „zu einem entscheidenden Zeitpunkt beim Übergang zur emissionsfreien Mobilität“, sagte ACEA-Generalsekretärin Sigrid de Vries.

Vier Jahre Zeit zur Umsetzung bei Lkw
Der Euro-7-Kompromiss muss noch vom Europäischen Parlament und von den EU-Staaten bestätigt werden, bevor er Gesetz werden kann. Laut EP muss die neue Verordnung für Pkw und Vans 30 Monate nach ihrem Inkrafttreten angewendet werden, für Lkw und Busse 48 Monate nach ihrem Inkrafttreten. Für Hersteller kleiner Stückzahlen gelten andere Fristen: Stichtag für Pkw und Lieferwagen ist hier der 1. Juli 2030, für schwere Nutzfahrzeuge der 1. Juli 2031.

Quelle:
DVZ

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