MSC gehörte 2020 zu den zehn größten CO2-Emittenten Europas

Die Linienreederei Mediterranean Shipping Company (MSC) ist der sechstgrößte Emittent von CO2 in Europa. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Transport and Environment (TE), einer Dachorganisation europäischer Umweltverbände. In der Top 10 befinden sich neben MSC ausschließlich Kohlekraftwerke (sechs aus Deutschland, drei aus Polen).

MSC hat im vergangenen Jahr 10,9 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen bei Fahrten von oder zu Häfen innerhalb Europas; ein gutes Drittel der Emissionen entfallen auf Verkehre innerhalb der Europäischen Union; der Rest stammt von Verbindungen zwischen europäischen und nichteuropäischen Häfen.

Die Reederei mit Sitz in Genf ist zum dritten Mal in Folge auf der Liste der größten CO2-Emittenten; im vergangenen Jahr lag MSC noch auf Rang 7 mit einem Wert von 10,7 Millionen Tonnen vor Ryanair (10,5 Millionen Tonnen); im Jahr davor hatte MSC mit 11 Millionen Tonnen auf Rang 8 gelegen. Ryanair ist in der aktuellen Rangliste nicht vertreten; die Fluggesellschaft stieß 2020 wegen des Corona-bedingten Zusammenbruchs der zivilen Luftfahrt deutlich weniger CO2 aus.

Schifffahrt unterliegt bislang keiner Regulierung
Im Vergleich der Linienreedereien liegt der nach Stellplatzkapazität zweitgrößte Carrier der Welt mit großem Abstand vor seinen Wettbewerbern. Maersk ist in Europa verantwortlich für 6,5 Millionen Tonnen CO2; es folgen CMA CGM (5 Millionen Tonnen), Cosco (3,8 Millionen Tonnen) und Hapag-Lloyd (3,6 Millionen Tonnen).

Die Schifffahrtsbranche unterliegt, ebenso wie die Luftfahrt, nicht den Regelungen des Pariser Klimaabkommens. Bislang sind die Reedereien auch nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen für CO2-Emissionen zu leisten.

Sollte die Schifffahrt in das EU-Emissionshandelssystem aufgenommen werden, würden die Schifffahrtsunternehmen laut TE dennoch siebenmal weniger für ihre Emissionen zahlen als Lkw-Transportunternehmen, die Steuern auf die verbrauchten Kraftstoffe zu entrichten haben. Schifffahrts- und Luftfahrtunternehmen sind nach dem bundesdeutschen Energiesteuergesetz von diesen Verbrauchssteuern befreit.

Quelle:
DVZ

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