Österreich darf Trassenpreisförderung verlängern

Die österreichische Regierung darf mit Subventionen von 24,3 Millionen Euro dafür sorgen, dass Schienengüterverkehrsunternehmen für ein weiteres halbes Jahr nur die Hälfte der eigentlich fälligen Trassennutzungsgebühren zahlen müssen. Eine jetzt von der EU-Kommission genehmigte Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022. Die Beihilfe sei „notwendig und verhältnismäßig“, um die Wettbewerbsfähigkeit der Güterbahnen zu stärken und mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, entschied die Kommission. Der Wettbewerb im EU-Binnenmarkt werde nicht unzulässig verfälscht.

Österreichische Subventionen zur Trassenpreisermäßigung sind von der EU-Kommission zum ersten Mal im Juli 2012 genehmigt worden. Seither wurde die Verlängerung der Beihilfeprogramme mehrmals erlaubt, zuletzt im Mai 2022.

Quelle:
DVZ

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