Bundestag stimmt Lkw-Mauterhöhung zum 1. Dezember zu

Trotz massiver Kritik aus der Speditions- und Logistikbranche hat der Bundestag am Freitag der Ausweitung der Lkw-Maut zugestimmt. Vorausgegangen waren langwierige Verhandlungen innerhalb der Ampel. Geändert wurde an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gleichwohl nichts.

Ab dem 1. Dezember 2023 erfolgt die Anlastung einer CO₂-Komponente auf die Lkw-Maut, was zu einer Verdopplung der Kosten führt. Ab Juli 2024 sollen zudem auch leichtere Lkw ab 3,5 Tonnen Nutzgewicht zur Mautzahlung verpflichtet werden. Die Neuregelung führt zu deutlichen Mehreinnahmen im Bundeshaushalt in Höhe von rund 30 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2027. Die CO₂-Differenzierung sei eine wichtige Maßnahme für die Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehr und zur Erreichung des Klimaschutzziels, heißt es in der Gesetzesvorlage. Durch die Einführung werde ein Preissignal gesetzt, durch das die Nutzung von Lkw mit alternativen Antrieben für die Güterverkehrsbranche deutlich attraktiver wird. Der vermehrte Einsatz von Lastkraftwagen mit alternativen Antrieben werde benötigt, um das Ziel – ein Drittel elektrische Fahrleistung im Jahr 2030 – zu erreichen.

Massive Kritik aus der Branche
Im Vorfeld der Entscheidung gab es massive Kritik aus der Branche. Von einem „sinnlosen Inflationstreiber inmitten einer Wirtschaftskrise ohne jede Lenkungswirkung“, hatte beispielsweise Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher beim Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), gesprochen. Zudem benannte er den Starttermin 1. Dezember als „absolute Katastrophe“. Aufgrund bereits geschlossener Verträge könne die Mautsteigerung für den Monat Dezember vielfach nicht mehr berücksichtigt werden. Seine Forderung, die CO₂-Mauterhebung frühestens zum 1. Januar 2024 zu starten, blieb aber ungehört.

Doppelbelastung nicht vermieden
Die Branche erwartet nun eine Doppelbelastung, da ab 1. Januar 2024 der CO₂-Preis erhöht wird, was zu steigenden Dieselpreisen führen wird. Eine solche Doppelbelastung wollte die Ampel nach eigenem Bekunden eigentlich unbedingt vermeiden. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Udo Schiefner (SPD), räumte während der heutigen Bundestagsdebatte denn auch ein, dass es nicht gelungen sei, den Unternehmen die Doppelbelastung „eins zu eins zu erstatten“. Die Verantwortung dafür wies Schiefner dem Verkehrsministerium zu. Dort habe man keinen gangbaren Weg aufgezeigt, obwohl es Vorschläge sowohl seiner Fraktion als auch der Branche gegeben habe. Die Doppelbelastung werde nun kompensiert, indem Fördermittel für umweltfreundliche Antriebe sowie die Ladeinfrastruktur in kommende Haushalte geschrieben würden, sagte Schiefner unter Verweis auf einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen.

Möglichkeit zur differenzierten Mauterhebung nutzen
Darin ist außerdem vorgesehen, die im Mautgesetz geschaffene Möglichkeit zur differenzierten Mauterhebung von verkehrlich besonders stark belasteten Fernstraßenstrecken zu nutzen, „wobei vor der Einführung für Autobahnabschnitte die Vermeidung von Ausweichverkehren sicherzustellen ist“. Geprüft werden sollen auch Möglichkeiten der Bewirtschaftung der Stellflächen an Bundesautobahnen. Im Dialog mit Toll Collect solle ermittelt werden, wie durch Datenermittlung der Standzeiten die Lkw-Maut nutzbar gemacht werden könne, „um die Sondernutzung der Rastanlagen als Dispositionsflächen wirksam zu verhindern, und telematische Parkverfahren genutzt werden können, um die Lkw-Parkkapazität auf den Flächen von Rastanlagen durch komprimiertes Parken zu steigern“.

Quelle:
DVZ

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