Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz soll steigen

Das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BVA) plant, das alpenländische Pendant zur Lkw-Maut der Teuerungsrate anzupassen: Zum 1. Januar 2025 wird die LVSA demnach um 5 Prozent steigen. Für Kritiker bleibt die Gebühr damit zu niedrig.

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in der Schweiz soll zum 1. Januar 2025 um 5 Prozent ansteigen. Das sehen Pläne des Schweizer Bundesamts für Verkehr vor, die der DVZ vorliegen. Die Gebührenanpassung wird damit erst die zweite seit der Einführung der LSVA im Jahr 2002 sein.

Die Behörde hat die Anpassung der Tarife pro Kilometer gemäß dem Landverkehrsabkommen EU-Schweiz im Dezember 2022 angekündigt und im Juni 2023 die geplante Höhe bekanntgegeben. Anfang September hat sich die EU-Kommission mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt.

Den Start der höheren LSVA hat das BVA für den 1. Januar 2025 vorgesehen; die Vorbereitungszeit für eine Einführung zum Jahreswechsel hätte nach Einschätzung des Amtes nicht mehr ausgereicht. Eine Gebührenerhöhung zur Jahresmitte lehnt das BVA mit Verweis auf daraus resultierende aufwendige Vertragsanpassungen zwischen Transportdienstleistern und ihren Kunden ab.

Teuerungsrate über 5 Prozent
Für die Jahre 2021 und 2022 hat die Verkehrsbehörde eine Teuerungsrate von 5,1 Prozent ermittelt, die sie der 5-prozentigen Erhöhung zugrunde legt. Damit fallen für die Abgabenkategorie 1 ab 2025 3,26 Rappen pro Kilometer an (derzeit: 3,10 Rappen), in der Kategorie 2 werden es 2,82 Rappen sein (aktuell: 2,69 Rappen) und in der günstigsten Kategorie 3 werden es 2,39 Rappen (momentan 2,28 Rappen).

Damit verändert sich auch die durchschnittliche LVSA für eine 300 Kilometer lange Strecke mit 40 Tonnen Beladung von 328,15 Schweizer Franken auf 344, 55 Schweizer Franken im Jahr 2025. Der zulässige Maximalwert unter denselben Bedingungen gemäß Landverkehrsabkommen EU-Schweiz steigt von 383,69 Schweizer Franken auf 402,87 Franken.

Die Gebührenanhebung sei laut BVA notwendig geworden, weil im Jahr 2022 die Energiekosten stark angestiegen sind und durch die hohe Inflation im Euroraum von durchschnittlich 10 Prozent die Trassenpreise auf der Schiene stark angestiegen sind.

Umwegverkehre auf anderen Alpentransitrouten seien durch die LSVA-Erhöhung um 5 Prozent aber nicht zu erwarten, die Transportkosten stiegen dadurch lediglich um 0,7 Prozent, so das BAV. Die Mehreinnahmen ab 2025 verteilen sich wie folgt: Dem Bahninfrastrukturfonds stehen jährlich 25 Millionen Franken mehr zur Verfügung, die Kantone erhalten weitere 28 Millionen Franken.

Alpen-Initiative sieht Verlagerung in Gefahr
Kritik an den BAV-Plänen äußert der Verein Alpen-Initiative, der sich den Schutz des Alpenraums auf die Fahnen geschrieben hat. Die Teuerungsanpassung genüge kaum, um die Verlagerungswirkung von der Straße auf die Schiene aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus habe die Behörde weitere Anpassungsmöglichkeiten verpasst: Das Landverkehrsabkommen mit der EU erlaube alle zwei Jahre eine Anpassung unter Berücksichtigung der Inflationsrate. Damit werde die LSVA real immer billiger und die prozentuale Deckung externer Kosten sinke.

Der Verein versteht darüber hinaus nicht, warum das Amt auf eine Anpassung im Sommer 2024 verzichte. Zwei Jahre zuvor habe die Transportbranche selbst eine Abklassifizierung von Euro-4- und Euro-5-Fahrzeugen zum Stichtag 1. Juli gefordert. Bis zum 1. Januar 2025 vergehe ein weiteres Jahr, dessen Inflationsrate nicht in die LSVA einfließe. Für die Alpen-Initiative ist darüber hinaus klar, dass Euro-6-Lkw inzwischen in die zweite Abgabenkategorie abklassifiziert werden müssten, weil batterielektrische und Wasserstofffahrzeuge als schadstoffärmere Alternativen verfügbar sind.

Quelle:
DVZ

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