Satzung für die DB InfraGo steht

Die gemeinwohlorientierte Infrastruktursparte DB InfraGo, eine Verschmelzung von DB Netz und DB Station & Service, soll sich künftig unter anderem um Aus- und Neubau sowie Erhalt des Schienennetzes kümmern. Auch die gemeinwohlorientierten Ziele sind in der Satzung formuliert.

Die Deutsche Bahn ist bei der Umstrukturierung des Konzerns einen Schritt weiter gekommen. Ende November unterzeichneten die beiden Unternehmensteile DB Netz und DB Station & Service einen Verschmelzungsvertrag. Außerdem wurde die Satzung der DB Netz als „Satzung der DB InfraGo Aktiengesellschaft“ neu gefasst. Beides liegt der DVZ vor. Den Dokumenten zufolge überträgt DB Station & Service ihr gesamtes Vermögen auf die DB Netz AG und geht damit in ihr auf. Die Arbeitnehmerrechte sollen gewahrt bleiben. Am 1. Januar 2024 soll die neue Gesellschaft ihre Arbeit aufnehmen.

In der Satzung der InfraGo sind die gemeinwohlorientierten Ziele aufgeführt. Unter anderem sollen eine hohe Kapazität und Qualität der Eisenbahninfrastruktur sowie ein diskriminierungsfreies Eisenbahninfrastruktur-Management geschaffen werden. Weiter heißt es, dass die „gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Beteiligung der Nutzer und sonstiger Dritter in Bezug auf das Infrastrukturangebot sowie bei Planungen und Entscheidungen des Unternehmens in möglichst wirksamer Art und Weise“ erfüllt werden sollen.

Diskriminierungsfreier Zugang
Der Satzungstext verspricht zudem einen „möglichst diskriminierungsfreien Wettbewerb auf der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere durch Gleichbehandlung beim Zugang und bei Entgelten“. Zudem soll die InfraGo den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr, Innovationen im Rahmen des Unternehmensgegenstands sowie den Klimaschutz fördern. Letztes soll durch die Erhöhung des Anteils am Modal Split im Personen- und Güterverkehr erfolgen. Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, den Anteil des Schienengüterverkehrs auf 25 Prozent zu steigern.

Die wesentlichen Aufgaben der InfraGo sind unter anderem der Neu- und Ausbau inklusive der Bauplanung und des Baumanagements sowie der Erhalt der Eisenbahninfrastruktur, aber auch Vermietung und Verpachtung von Flächen, die im Zusammenhang mit der Infrastruktur stehen. In einer weiter gefassten Formulierung zu den Aufgaben steht, dass „die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt ist, die geeignet erscheinen, dem vorbezeichneten Unternehmensgegenstand zu dienen und damit in Zusammenhang stehen“.

Zwei Vorstände
Der Vorstand wird der Satzung zufolge aus zwei Mitgliedern bestehen, einer davon soll die Rechte der Arbeitnehmer vertreten. Für den Aufsichtsrat sind 20 Mitglieder vorgesehen, je zur Hälfte werden sie von den Anteilseignern und den Arbeitnehmern bestimmt. Die Besetzung des Aufsichtsrats erfolgt nach Aktienrecht. Die Forderung aus der Branche, dass beispielsweise Interessenvertreter der Wettbewerber in den Aufsichtsrat berufen werden, wurden nicht berücksichtigt.

Seit Jahren steht die DB wegen schlechter Qualität und geringer Kapazitäten auf dem Netz in der Kritik. Kurz nach Amtsantritt von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) lagen die Pünktlichkeitswerte im Schienengüterverkehr bei 66,1 Prozent, im Personenfernverkehr bei 65,2 Prozent. Um das zu ändern, will die DB zwischen 2024 und 2031 gut 40 Hochleistungskorridore sanieren. Mit der Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim will die DB im Juli 2024 beginnen.

Quelle:
DVZ

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