Bundesrat will Spielregeln für Paketbranche ändern

Nach wie vor gelten die Arbeitsbedingungen von Paketboten als oft problematisch. Eine Bundesratsinitiative will das ändern – und setzt bei dem weit verbreiteten Subunternehmer- und Werkvertragsmodell an.

Die niedersächsische Landesregierung will gemeinsam mit anderen Ländern die Arbeitsbedingungen für Paketboten verbessern. Ein Änderungsantrag zum sogenannten Postrechtsmodernisierungsgesetz sei auf den Weg gebracht worden, in dem ein Verbot von Subunternehmen und Werkverträgen vorgesehen ist. Das teilte das niedersächsische Arbeitsministerium mit. Seine Ziele seien faire Bezahlung und guter Gesundheitsschutz für Paketzusteller – „nicht die Steigerung der Gewinnmargen von Onlinehändlern“, sagte Minister Andreas Philippi. Außerdem soll eine Kennzeichnungspflicht für mittelschwere und schwere Pakete eingeführt werden.

Beratung am 2. Februar
Darüber soll den Angaben zufolge am 2. Februar im Bundesrat beraten und entschieden werden. „Wir müssen konsequent handeln, wenn in bestimmten Branchen Arbeitnehmerrechte regelhaft unterlaufen werden“, betonte der SPD-Politiker. Das sei in der Fleischindustrie der Fall und geschehe seit längerer Zeit in der Paketzustellungsbranche. „Daher sollte auch mit einem Verbot von Werkverträgen reagiert werden“, forderte der Minister. „Der ausufernde Einsatz von Subunternehmen und Soloselbstständigen über Werkverträge untergräbt den Mindestlohn und befördert Scheinselbstständigkeit.“

Paketzustellerinnen und Paketzusteller seien häufig nicht direkt bei den Paketdienstleistern beschäftigt, sondern bei Subunternehmen, teilte das Ministerium mit. Große Versandhändler arbeiteten regelmäßig mit einem Netzwerk kleiner und mittelständischer Subunternehmen zusammen. Einige Versandhändler lagerten die Zustellung über Werkverträge vollständig auf Subunternehmen aus.

Kennzeichnung schwerer Pakete
Wichtig sei, dass schwere Pakete über 20 Kilogramm künftig nur dann von einer Person zugestellt werden dürfen, wenn technische Hilfsmittel zur Verfügung stünden. Philippi betonte, beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz der Paketzustellerinnen und Paketzustellern gebe es „deutliche Defizite“. Werde nicht nachgeschärft, drohe vielen Menschen in der Branche womöglich Arbeits- und Verdienstausfall oder gar die Berufsunfähigkeit. Im Herbst 2019 wurde im Bundestag ein Gesetz zum Schutz von Paketboten beschlossen.

Quelle:
DVZ

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