Güterbahnen müssen rückwirkend mehr für die Trasse zahlen

DB Netz hat rückwirkend zum 1. November 2022 den Satz bei der Trassenpreisförderung gekürzt. Das hat das Unternehmen am Donnerstag in einem Kundenschreiben mitgeteilt, das der DVZ vorliegt.

Demnach lag der Fördersatz seit dem 1. November eigentlich bei 58,3 Prozent. Jetzt wurde er auf 56 Prozent abgesenkt. Es ist das erste Mal, seit es die Förderung gibt (2017), dass dieser Fördersatz rückwirkend gekürzt wurde.

DB Netz begründet die Absenkung damit, dass die zugrunde gelegte Betriebsleistungsprognose von einem erheblichen Nachfragerückgang aufgrund einer sich verschlechternden Konjunktur ausging. Als Ursache dafür sah man den Ukraine-Krieg, die hohe Inflation sowie die steigenden Energiepreise an.

Die Ist-Betriebsleistung im Schienengüterverkehr hat sich im November deutlich positiver entwickelt
„Entgegen diesen Prognosen hat sich die Ist-Betriebsleistung im November 2022 deutlich positiver entwickelt“, heißt es in dem Schreiben. Das sei zwar eine gute Nachricht für die Branche. Doch mehr Verkehre bedeuten bei einem konstanten Fördersatz auch mehr Ausgaben. Die Fördermittel, die der Bund dafür zur Verfügung stellt, sind jedoch auf 350 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt. Somit wären die Fördermittel nicht ausreichend gewesen. Für diesen Fall schreibe die Förderrichtline eine gegebenenfalls auch rückwirkende Anpassung des Fördersatzes vor. „Dieser Schritt ist zwingend erforderlich“, heißt es in dem Papier, denn mit dem 30. November schließe der letzte Fördermonat in diesem Bundeshaushaltsjahr. Der Dezember gehört dann schon zum Haushalts-Budget 2023.

Absenkung des Fördersatzes bedeutet 40 Euro mehr für eine Fahrt über 600 Kilometer
Nach Berechnungen des Verbandes „Die Güterbahnen“ machen die 2,3 Prozent nachträgliche Absenkung bei einer Förderung von 3,14 Euro pro Kilometer für einen Standard-Güterzug 7,2 Cent pro Kilometer aus. Für einen Zug von Hamburg nach Nürnberg bedeutet das für die etwa 600 Kilometer lange Strecke eine nachträgliche Kostenbelastung von gut 40 Euro – einfache Fahrt.

Doch das ist nicht der Hauptkritikpunkt von Peter Westenberger, Geschäftsführer des Verbandes „Die Güterbahnen“: „Entscheidender sind die Tatsachen, dass a) die Verlader ständig mit entsprechenden Änderungen konfrontiert werden und in der Regel jedes Mal Forderungen an die EVU stellen und b) DB Netz oder seine Gutachter so wenig über den Markt wissen.“ Westenberger bemängelt zudem, dass es sich um die vierte Änderung des Fördersatzes in diesem Jahr handele.

Im kommenden Jahr sinkt die Förderung weiter
In dem Kundenschreiben von DB Netz heißt es weiter, dass für den Zeitraum 11. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 der Fördersatz nochmals sinkt, und zwar auf 48,3 Prozent. „Aufgrund des Auslaufens der Förderrichtlinie zum 30. Juni 2023 war eine Fortsetzung der Förderung in gewohnter Höhe bis zuletzt fraglich“, schreibt DB Netz. Die Einigung mit dem EBA und dem Bund biete dem Markt nun Planungssicherheit und eine umfängliche Förderung.

DB Netz setzt sich jedoch für eine Fortführung der Förderung auch nach dem 30. Juni 2023 ein. „Nach derzeitigem Stand ist eine Verlängerung der Förderung ab 1. Juli 2023 bis 30. November 2024 geplant“, heißt es in dem Papier. Eine finale Entscheidung dazu erwartet DB Netz für Anfang nächsten Jahres.

EU-Sonderregelung läuft aus
Bis Ende Mai gab es in Deutschland noch eine zusätzliche Trassenpreisförderung, die aufgrund einer wegen der Pandemie eingeführten EU-Sonderregelung gewährt wurde. Diese nutzten neben Deutschland auch Österreich, Dänemark, Italien und Schweden. Zum Jahresende läuft die EU-Sonderregelung aus. Eine Verlängerung ist nach Angaben des EU-Verbandes der Bahn- und Infrastrukturbetreiber CER derzeit nicht geplant.

Quelle:
DVZ

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