Paketmarkt: Der Wettbewerb bleibt aus

Die Novelle des Postgesetzes ist für Teile der KEP-Branche eine Enttäuschung. Die Beherrschung des Wettbewerbs durch DHL wird im Gesetz fortgeschrieben.

Die Novelle des Postgesetzes bringe nicht mehr Wettbewerb auf dem Post- und Paketmarkt, sondern eher weniger, kritisiert der Bundesverband Paket & Expresslogistik (BIEK). Außerdem fühlen sich dessen Mitglieder durch eine neue Registrierungspflicht und die Verschärfung der Nachunternehmerhaftung gegängelt.

Der Novellenvorschlag hat es in sich. Künftig sollen alle KEP-Unternehmen unter anderem ihre Fachkunde bei der Bundesnetzagentur nachweisen. Damit verknüpft ist der Arbeitsschutz, das Einhalten des Mindestlohngesetzes oder der Arbeitszeitgesetze entlang der Subunternehmerketten. Mit dem Vorstoß will das Bundeswirtschaftsministerium die ungeregelte Auftragsweitergabe in der KEP-Branche besser kontrollieren und schwarze Schafe herausfiltern. Um wie viele Unternehmen es sich handelt, ist allerdings unklar. Wer gegen die Regeln verstößt, wird mit hohen Bußgeldern bestraft.

Verband BIEK äußert sich kritisch
„Man sollte das gesamte Gesetz abschaffen“, äußert sich Marten Bosselmann, Vorstandvorsitzender des BIEK, verärgert. Statt einer Verschärfung der Nachunternehmerhaftung für alle Kep-Dienstleister hatte er von der Postnovelle erwartet, dass die Privilegien des Marktführers DHL abgeschafft werden. Es steht der Vorwurf im Raum, dass DHL als Universaldienstleister das Paketgeschäft mit Hilfe der Briefsparte quersubventioniert.

Das ist allerdings im geltenden Postgesetz angelegt und soll in der Novelle auch so bleiben. Grund ist das sogenannte Tragfähigkeitsprinzip. Danach darf DHL beispielsweise höhere Personalkosten dem regulierten Briefgeschäft zuordnen. Außerdem darf der Konzern Pakete und Briefe im Verbund zustellen.

Der Wettbewerb auf dem Paketmarkt hat sich toll entwickelt.
Jürgen Kühling, Präsident der Monopolkommission


„Der Wettbewerb auf dem Paketmarkt hat sich toll entwickelt“, ist Jürgen Kühling, Vorsitzender der Monopolkommission, überzeugt. Amazon habe innerhalb von sechs Jahren seinen Marktanteil von 1 bis 2 Prozent auf 15 bis 25 Prozent erhöht. Das sei eine extrem dynamische Entwicklung.

„Der Briefbereich ist allerdings ein Trauerspiel“, so Kühling. Die aktuelle Novelle des Postgesetzes gebe der Bundesnetzagentur kein gesetzliches Regelwerk an die Hand, um für mehr Wettbewerb sorgen zu können. Platzhirsch im Postgeschäft sei mit einem Marktanteil von 85 Prozent immer noch DHL. Nun sehe der Gesetzgeber vor, das Umsatzsteuerprivileg für DHL auszuweiten. Zugleich wolle er dem Unternehmen längere Laufzeiten für Briefe von drei Tagen gewähren. Damit wird DHL laut Kühling doppelt begünstigt. „Wenn das Postgesetz so verabschiedet wird, wird es schlechter sein als das alte“, urteilt er.

Ein wichtiger Aspekt in der Postgesetz-Novelle ist die verschärfte Nachunternehmerhaftung für Subunternehmen. Hier vermutet der Gesetzgeber Verstöße gegen das Arbeitsrecht und will diese Entwicklung stoppen.

Wir brauchen mehr Kontrollen.
Andreas Weinhut, Geschäftsführer der Weinhut GmbH


„Wir brauchen mehr Kontrollen“, ist Andreas Weinhut überzeugt. Er ist Geschäftsführer des gleichnamigen Logistikunternehmens in Regensburg und Subunternehmer eines großen B2B-Paketdienstleisters. Weinhut transportiert zudem Reifen und Ersatzteile für die Automobilindustrie. „Eine Nachunternehmerhaftung haben wir schon durch das Paketboten-Schutzgesetz“, erklärt Weinhut. Danach haftet ein Auftraggeber für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge des Subunternehmers.

Eine Verschärfung der Kontrollen hält Weinhut für richtig, denn er geht davon aus, dass sich damit die Subunternehmerketten verkürzen und die schwarzen Schafe in der Branche gefunden werden.

„Wir werden mehr Aufwand und Kosten haben“, warnt hingegen Achim Dünnwald, CEO des Paketdienstleister GLS Germany. Sollten alle Subunternehmer geprüft werden, könne sich das auf die Kapazität auswirken. Er kritisiert, dass die Bundesnetzagentur als neue Behörde mit der Zertifizierung beauftragt werden soll. Angesichts der hohen Anzahl von Unternehmen und auf Grundlage von Unterlagen, die verschiedene Behörden ausstellen müssen, werde sie nicht genügend Kapazität haben. Für GLS ergebe sich daraus ein unnötiges Prozessrisiko.

Das von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi geforderte Verbot von Werkverträgen, um Missstände in der Branche zu beseitigen, ist nicht in der Postnovelle enthalten, „Das wäre ein massiver Eingriff in die Berufsfreiheit“, sagt Martin Schmidt, Gründer der Fahrradkurierfirma Cycle Logistics. Er sieht vor allem den Zoll in der Pflicht. Der müsse besser kontrollieren.

Den Entwurf der Post-Gesetz-Novelle finden Sie hier.

Quelle:
DVZ

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