In deutschen Seehäfen gelten arbeitsrechtliche Besonderheiten
Die sonst vielerorts genutzte Überlassung von Leiharbeitnehmern funktioniert in Bremen, Hamburg und Bremerhaven nicht. Die Bundesrichter in Erfurt stellen klar, dass für Gesamthafenbetriebe spezialgesetzliche Vorschriften gelten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat das teils besondere Arbeitsrecht in den Häfen bestätigt. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz findet auf sogenannte Gesamthafenbetriebe keine Anwendung, wie das BAG in einem am Freitag … Weiterlesen …